Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe,
Gesundheitsforschung und Statistik

 
 

Vergleichsring zur Kinder- und Jugendhilfe in Bayern

Die Entstehung des Vergleichsrings und seine Zielsetzungen

Anfang des Jahres 2003 gab der Landkreis Landsberg am Lech die Durchführung einer „Ursachen- und Kostenstrukturanalyse der Jugendhilfeausgaben des Landkreises Landsberg“ in Auftrag. Ziel der Untersuchung war die Ermittlung der Ursachen der höheren Jugendhilfekosten im Vergleich zu anderen Landkreisen in Bayern und Oberbayern. Entsprechend wurden die Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen in die Analyse mit einbezogen.

Mit Hilfe dieser sozialstatistischen und sozialwissenschaftlichen Untersuchung gelang es die i.d.R. von Seiten der Administration und der Politik nur schwer bis kaum beeinflussbaren sozialstrukturellen Umfeldbedingungen in ihren zeitlichen und prospektiven Entwicklungen und in ihrer Kostenrelevanz für die Jugendhilfe der drei Landkreise, den Regierungsbezirk Oberbayern und Gesamtbayern aufzuzeigen. Auf der Grundlage eines detaillierten einheitlichen Kriterienrasters („Benchmarking-Instrument“) wurde einerseits der Vergleich der unterschiedlichen Arbeitsweisen und Schwerpunktsetzungen der drei Jugendämter durchgeführt.

Andererseits erbrachte die Analyse der Aufgliederung, der Struktur und der Entwicklung der Fallzahlen und der vergleichsweise höheren Kosten im Landkreis Landsberg und des Kostenanstiegs in den vergangenen Jahren darauf aufbauende zukunftsorientierte Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze zur künftigen Aufgabensteuerung.

 

Nach Abschluss der Untersuchung wurde von allen Beteiligten der Wunsch geäußert, die statistischen Analysen in der Zukunft, unter dem Titel „Bayerischer Vergleichsring zur Kinder- und Jugendhilfe" kontinuierlich fortzusetzen.

 

Erhebungskonzeption und Leistungen des Instituts SAGS

Die durchzuführenden Analysen werden auf der Basis einer von SAGS zu implementierenden Einzelfalldatenbank erstellt.

Grundlage dieser einzelfallbezogenen Jugendhilfedatenbank sind dabei alle Fälle des jeweilig letzten, abgeschlossenen Kalenderjahres für die Hilfen auf der Basis folgender Paragraphen des KJHG/SBG VIII:

 

 

Ebenfalls erfasst werden sollten gegebenenfalls kombinierte bzw. flexible Hilfen auf Basis der Hilfearten gemäß des KJHG.

Das Institut SAGS ist gegenüber der Erfassung und Auswertung weiterer Hilfearten oder einer Aufgliederung nach verschiedenen Varianten innerhalb eines Paragraphen offen. Die Ausweitung des Kreises der zu erhebenden Hilfearten oder auch anderer Fallzahlen ist mit den am Vergleichsring teilnehmenden Landkreisen oder individuell mit SAGS zu vereinbaren.

Für die aufgeführten Hilfen ist vorgesehen, folgende einzelfallbezogenen Merkmale sowie Kostenstrukturdaten nach Art der Hilfen zu erheben:

 

  • Geburtsmonat und Geburtsjahr
  • Geschlecht
  • Familienstand der Eltern
  • Erwerbsstatus des Vaters (falls bekannt)
  • Erwerbsstatus des Mutters (falls bekannt)
  • Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen (falls bekannt)
  • Wohngemeinde
  • Landsmannschaftlicher Hintergrund (falls bekannt)
  • Im Landkreis wohnend seit (falls bekannt)
  • Zuständigkeitswechsel nach § 86
  • Erstkontakt (falls bekannt)

 

  • Beginn der Hilfe (Datum)
  • Ende der Hilfe (Datum)
  • Kosten in Euro nach Haushaltsjahren (Erhebungsjahr(e)) und – falls verfügbar – Kosten seit Beginn der Hilfe

 

Wichtig zu betonen ist, dass die zu erhebenden Daten grundsätzlich auf Einzelfallbasis gewonnen werden. Die vom jeweiligen Landkreis zu liefernden Daten werden hinsichtlich des detaillierten Erhebungsplans innerhalb des Vergleichsringes genau abgestimmt. Dabei ist ein Grundstock an Daten und Merkmalen festgelegt, der im Sinne einer Selbstverpflichtung von allen Landkreisen bereitzustellen ist und darüber hinaus gibt es einen Kanon an Daten und Merkmalen, die nur teilweise zu liefern sind oder aber nur von einigen Landkreisen bereitgestellt werden.

Mittel- bzw. langfristig ist in Absprache und im Einvernehmen mit den beteiligten Landkreisen des Vergleichsringes eine Ausweitung des Auswertungsprogramms vor­gesehen. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem Auswertungen über die Zeit, insbesondere die Analyse von „Hilfekarrieren". Möglich ist auf Wunsch der teilnehmenden Landkreise auch eine Erhebung über den Personaleinsatz (Struktur und Kosten) in den Jugendämtern.

Auch Erfolgsmessungen der Maßnahmen, Hilfen, sonstigen Aktivitäten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe könnten beispielsweise ein entsprechendes, zunehmend wichtiger werdendes Thema sein (Prozess- und Ergebnisqualität).

Erstmals wurden im Berichtsjahr 2005 (Datenbasis 2004) empirische Analysen von Hilfekarrieren durchgeführt und ein Vergleich des Personaleinsatzes in den beteiligten Landkreisen vorgenommen. Auch der Frage nach den Gründen für die Beendigung einer Hilfe wird mittlerweile nachgegangen.