Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe,
Gesundheitsforschung und Statistik

 
 

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

„Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen ist es notwendig, im Rahmen eines regionalen Gesamtkonzeptes die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, Bildung und Bürgerschaftliches Engagement von und für Seniorinnen und Senioren zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen, die geriatrischen und gerontopsychiatrischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgungsangebote zu verzahnen und neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu entwickeln“ (Artikel 69 AGSG).

 

Nach dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) haben die Landkreise und kreisfreien Gemeinden in diesem Zusammenhang und als zustän­dige Aufgaben­trä­ger die Pflicht den erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzu­stellen (vgl. Art. 69 Abs. 1 AGSG) und Pflegedienste, teilstationäre Pflege­einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und vollstationäre Ein­richtungen bedarfsgerecht, ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (vgl. Art. 71 ff. AGSG).

 

Zielsetzung des daraus entstehenden regionalen, integrativen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) ist es, den Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ unter Einbe­zieh­ung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zukünftig konsequent umzusetzen.

 

Im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde auf Basis des Artikels 69 AGSG ein Eckpunktepapier mit Arbeitshilfen zur Ausarbeitung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte entwickelt.

 

Es geht bei der Erarbeitung dieser Konzepte dabei weniger um eine statistische Erfassung der aktuellen oder kurzfristig-zukünftigen Versorgungssituation, „[…] sondern vielmehr um zukunftsfeste, Folgen abschätzende Leitlinien und prozessorientierte Konzepte, da nur auf diese Weise der Dynamik der Entwicklung Rechnung getragen werden kann“ (Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Senioren­poli­ti­sches Konzept, München 2006).

 

Zur Abschätzung des zukünftigen kommunalen Pflegebedarfs wird im Rahmen von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten häufig auch eine Pflegebedarfsprognose erstellt. Diese baut auf einer Bevölkerungsprognose bzw. Bevölkerungsvorausberechnung auf und berücksichtigt gleichzeitig die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen nach den Kriterien Höhe der Pflegestufe bzw. stationäre / ambulante Versorgung bzw. Geldleistungen für den Zeitraum der nächsten Jahre (Pflegeversicherungsstatistik).

 

Die Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte orientieren sich inhaltlich an den folgenden Handlungsfeldern, die sich aus den Handlungsempfehlungen und Eckpunkten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ergeben.

 

 

Vorgehen bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts

Bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts werden die folgenden zentralen Arbeitsschritte durchgeführt:

 

  • Ermittlung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen und deren Pro­gno­se anhand der demographischen Entwicklung auf kommunaler Ebene.
  • Umfangreiche Bestandsaufnahmen bei den ambulanten Diensten, den (teil-)stationären Ein­rich­tungen sowie den Wohlfahrts- und Sozialverbänden als Grundlage für die an­schließen­de Fortschreibung der vorhandenen Pflegeinfrastruktur im Rahmen der Pflege­be­darfs­pla­nung: Erhebung, Feststellung und Bewertung des Bestandes im ambulanten, (teil-)statio­nä­ren und offenen Bereich. Dabei werden auch Seniorenbeauftragte und Senio­ren­beiräte miteinbezogen.
  • Durchführung einer Kommunalbefragung über die Bürgermeister/innen und u. a. darauf aufbauend eine Analyse der zahlreichen weiteren in der Kommune vor­han­de­nen Angebote der Offenen Seniorenarbeit.
  • Beteiligung der älteren Landkreisbewohner/innen durch eine schriftliche Be­fragung (Bürgerbefragung) zur Berücksichtigung der Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen der direkt Be­troffenen im Gesamtkonzept. Diese ist als Stichproben- oder Vollerhebung möglich.
  • Moderierte Workshops zur Er- und Bearbeitung der prioritären Handlungs­felder. Ziel dieser Veranstaltungen ist es insbesondere, für einzelne prioritäre Handlungs­fel­der Bestands­bewertungen – Re­ssourcen und Defizite / Bedarfe –, regio­nale Beson­der­hei­ten und Maßnahmen­vor­schläge sowie Leitgedanken für die künf­tige Seniorenarbeit im Rahmen von Arbeitskreisen zu er­arbeiten.
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges
  • Zusammenführung aller Informationen und Befunde sowie Umsetzung in ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
  • Bildung von Gremien zur kontinuierlichen fachlichen und organisatorischen Begleitung sowie allgemeinen Steuerung des Projekts