Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe,
Gesundheitsforschung und Statistik

 
 

Inklusionskonzept

Kommunaler Aktionsplan Inklusion

Grundlage des Kommunalen Aktionsplans ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde und 2008 in Kraft trat.

 

2009 wurde die UN-BRK auch von Deutschland ratifiziert und als einfaches Bundesgesetz verbindlich. Zwei Jahre später folgte die Verabschiedung des nationalen Aktionsplans „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ auf Bundes- sowie des bayerischen Aktionsplans auf Landesebene.

 

Das internationale Abkommen macht deutlich, dass die umfassende Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben beziehungsweise die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft verbrieftes Menschenrecht ist, das auch auf kommunaler Ebene umzusetzen ist.

 

Die UN-BRK gibt hierbei neue gesellschaftliche Ziele vor. Der Grundmonitor des Übereinkommens geht dahin, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können.

 

„Inklusion“ meint das Verständnis von Behinderung vollkommen neu definiert:

Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberech­tigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Diese Definition überwindet das defizitorientierte Verständnis von Behinderung.

 

Inklusion setzt die Anerkennung von Vielfalt voraus und folgt dem Motto „Es ist normal, verschie­den zu sein“. Während die Integration Wege sucht, „Sondergruppen“ in die „Normalgesellschaft“ zu integrieren, geht Inklusion davon aus, dass sich die Gesellschaft und deren Strukturen so ver­ändern, dass jeder Mensch in seiner Vielfalt anerkannt wird und am gesellschaftlichen Leben teilhaben und mitwirken kann. Menschen mit Behinderung müssen sich demnach nicht an die Gegebenheiten der Gesellschaft anpassen, vielmehr muss sich diese an die Gegebenheiten und Unterschiede der Menschen anpassen. Entsprechend des Grundsatzes „Nicht ohne uns über uns“ sind Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bei dieser Umgestaltung aktiv mit einzubeziehen.

 

 

In Anlehnung an den nationalen und bayerischen Aktionsplan werden im Vorfeld der Erarbeitung eines „Kommunalen Aktionsplans Inklusion“ geeignete Handlungsfelder identifiziert, deren Gestaltung unmittelbar auf die Lebenswirklichkeit und das tägliche Erleben des Einzelnen Einfluss hat. Die Aktionspläne umfassen die folgenden zwölf Handlungsfelder:

 

 

Grundsätzlicher Ablauf der Erstellung eines Kommunalen Aktionsplans

  • Bestandserhebung und aktuelle Bestandsbeschreibung vorhandener Angebote zu den jeweiligen Handlungsfeldern
  • Einschätzung bzw. Erhebung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
  • Einschätzung der Sozialstruktur der Kommune in Bezug auf Menschen mit Behinderung
  • Aufbereitung, Analyse und graphische Aufbereitung von statistischem Material zur quantitativen Abschätzung einzelner Merkmale (u. a. Daten des Statistischen Landesamtes, Sichtung von Literatur und einschlägigen Untersuchungen)
  • Einbezug von örtlichen Expert/innen und Betroffenen durch moderierte Workshops oder Arbeitsgruppen
  • Bildung eines Begleitgremiums sowie einer Lenkungs- oder Steuerungsgruppe zur kontinuierlichen fachlichen und organisatorischen Begleitung sowie allgemeinen Steuerung des Projekts
  • Zusammenfassende Analyse aller Befunde aus den Erhebungen, Befragungen und den Prozessen der Betroffenenbeteiligung und Entwicklung von Maßnah­menempfehlungen im Rahmen eines Berichts
  • Durchführung einer Auftakt- und Abschlussveranstaltung
  • Einbezug von Expert/-innen und Betroffenen während des Gesamten Planungs- und Erstellungsprozesses

 

Im Rahmen der Bestandserhebungen, Einschätzung der Bedürfnisse Betroffener sowie der Sozialstruktur kommen verschiedene quantitative und qualitative Erhe­bungsmethoden zum Einsatz.