Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe,
Gesundheitsforschung und Statistik

 
 

Kindertagesbetreuung (BayKiBiG)

Mit der Änderung der Gesetzeslage durch die Einführung des Bayerischen Kinder­bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie dem Gesetz zum qualitäts­orien­tierten und bedarfs­gerech­ten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) wurde die Planungsverantwortung für diesen Bereich auf Gemeindeebene verlagert.

 

Im Zuge dessen geht es insbesondere um die Schaffung von Tageseinrichtungen und der Kindertages­pflege im Bereich der unter 3- und der über 6-Jährigen sowie um den Ausbau im Bereich der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Neben diesem Fokus auf den quantitativen Ausbau gewinnt das Monitoring qualitativer Aspekte der Kindertagesbetreuung konsequent weiter an Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche der Eltern und ihrer Kinder, die von den Gemeinden regelmäßig – z.B. in Form von schriftlichen Befragungen – zu ermitteln sind, ist durch die Gemeinden anschließend der Bedarf zu ermitteln. Das SAGS-Institut bietet in diesem Zusammenhang intensive Unterstützung und Begleitung bei der Bedarfsermittlung sowie den weiteren Planungsschritten bis hin zur Umsetzung.

 

Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) wurde am 30. Juni 2005 verabschiedet und trat zum 01. August des gleichen Jahres in Kraft.

Ebenso wie auch das BayKiBiG, verfolgt das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) das Ziel einer künftig besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Kinder unter drei Jahren besteht im Falle von Erwerbstätigkeit, Ausbildung etc. der oder des Erziehungsberechtigten laut TAG zwingend ein Anspruch auf einen entsprechenden Platz. Zum 15. März jeden Jahres hat jeder Landkreis jeweils den aktuellen Bedarf im Bereich der Kindertagespflege und der entsprechenden Tageseinrichtungen zu ermitteln und den inzwischen erreichten Ausbaustand festzustellen. Ergänzend dazu bedarf es dabei auch der Ermittlung von verschiedenen sozialstrukturellen Indikatoren.

 

Dienstleistungen und Arbeitspakete bei der Umsetzung des BayKiBiG

Als Dienstleister und Partner in der Jugendhilfeplanung bietet SAGS den Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreisen) bei der jugendhilfe­planerischen Umsetzung des BayKiBiG bzw. des TAG 

 

  • Komplettpakete
  • einzelne Dienstleistungen

 

 

Wesentlich Arbeitsschritte:

 

  • Durchführung von Bedürfnisabfragen bei den Eltern als repräsentative Stichprobe auf Gemeindeebene oder als Vollerhebung für verschiedene Zielgruppen (Altersgruppen der Kinder, z.B. unter 3, 3 bis unter 6, 6 und älter):
  • Auswertung von Bestanderhebungen der Einrichtungen in Verbindung mit den amtlichen Erhebungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Vermeidung von Doppelerhebungen)
  • Erstellung von individuellen Auswertungen und (auch grafische) Darstellung der Ergebnisse auf der Ebene der einzelnen Gemeinden für ihre gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanung ("Gemeindeserienbriefe")
  • Erstellung von Berichten
  • Erhebung und/oder Auswertung von demographischen Daten
  • Erstellung von Bevölkerungs- und Bedarfsprognosen
  • Erhebung und/oder Auswertung der Zahl allein Erziehender

 

Akquirierung und Auswertung detaillierter Daten der Bundesagentur für Arbeit auf Gemeindeebene zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. zum Pendlerverhalten.