Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe,
Gesundheitsforschung und Statistik

 
 

Hilfen zur Erziehung

Gesetzlicher Rahmen

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt die für diesen Plan wesentlichen Inhalte für die Förderung und Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern. Hier ist ein Recht auf Entwicklungsförderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit für junge Menschen festgeschrieben. Der Gesetzgeber sieht die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht der Eltern an und stellt die Jugend gleichzeitig unter den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. In den §§ 16 bis 43 SGB VIII sind die Hilfen zur Erziehung, die durch die öffentliche Hand möglich sind, genau beschrieben.

Daneben stellt der im Jahr 2005 mit § 8a SGB VIII eingeführte besondere Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung einen weiteren wichtigen Bestandteil der Arbeit zu Gunsten der Förderung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar.

 

 

Im Rahmen der Erstellung des Teilplans „Hilfen zur Erziehung“ werden – je nach landkreisspezifischen Schwerpunkten – unterschiedliche Befragungen durchgeführt:

 

Im Einzelnen kann es sich dabei um folgende Befragungen handeln:

 

  • die Freien Träger der Jugendhilfe;
  • die von Erzieherischen Hilfen betroffenen Eltern; die von Erzieherischen Hilfen betroffenen Kinder ab 12 Jahren, Jugendlichen und jungen Erwachsenen;
  • die Lebenssituationen junger Menschen nach einem Aufenthalt in einer stationären Erziehungshilfe;
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes.

 

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten können einzelne thematische Schwerpunkte auch zum Thema für einen ganzen Plan gemacht werden (wie z.B. das Thema „Familienbildung“).

Als Dienstleister und Partner in der Jugendhilfeplanung bietet SAGS den örtlichen Träger der Jugendhilfe bei der jugendhilfe­planerischen Umsetzung des Teilplanes „Hilfen zur Erziehung“ Unterstützung in dem Umfang, wie sie konkret benötigt wird. Aufgaben wie die fachliche Begleitung oder Dokumentation des Planungsprozesses, die Organisation und/oder Moderation von Workshops oder (Fach-)Tagungen, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der quantitativen und/oder qualitativen Befragungs-/Beteiligungsmodule, die Erstellung von Berichtsteilen oder eines gesamten Planungsberichtes und vieles andere mehr können von unseren Mitarbeiter/innen versiert und flexibel übernommen werden.